Meine Frau ist mit unserem ungeborenen Kind(4.Monat) nach Thailand gereist und untergetaucht. Ich möchte das Sorgerrecht nach der Geburt in Thailand haben. Welche Chancen habe ich diesen Streit zu gewinnen. Bitte helft mir!
8 Kommentare zu “Sorgerecht um ungeborenes Kind in Thailand?”
Ich glaub auch nicht, dass Du da Chancen hast. Am Besten kann Dir da ein Anwalt helfen, oder Dir zumindest fachmännische Beratung geben. Beim Jugendamt kannst Du Dir auch Informaltionen holen, aber ich denke wirklich, dass Du insgesamt wenig Chancen hast, das Sorgerecht zu bekommen.
Ich denke du hast keine chance das sorge recht zu bekommen, da das kind noch nicht einmal geboren ist und sie immer noch behaupten kann das kind verloren zu haben, und bei diesem hintergrund wer sagt denn das das Kind (Ungeborene ) überhaupt von dir gezeugt wurde.
Ich hab gerade ein Buch über das thema gelesen, das heißt ,Aus Liebe zu meiner Tochter’, dort sind genau solche fälle beschrieben wie es bei dir passiert ist.
Wenn man es so hört, hast du wirklich geringe chancen, aber in dem Buch (es basiert auf wahren begebenheiten) sind auch Fälle beschrieben wurden, wo alles gut ausgegangen ist, also in deinem fall du das Sorgerecht bekommst.
Setz dich mit deinem Anwalt in Kontakt, nutze jede chance….ich wünsche dir Viel Glück, und Kraft…
Please ask us in detail about your problem in respect of childrens maintenance claims, alimentation aso. in case of divorce in Germany.
Nicht gerade selten sind die leiblichen und gemeinsamen Kinder der Anlaß zur Sorge. Nach neuem Recht steht auch dem nicht-ehelichen Vater ein Umgangs- und Besuchsrecht dem Grunde nach zu. Leider behandeln die Amts- und Familiengerichte in Deutschland das Umgangsrecht nach wie vor eher väterfeindlich.
Die Verbringung oder Entführung eines Kindes ins Ausland ist auch anzutreffen. In diesen Fällen besteht zwar Rückführungspflicht , die leider nicht immer durchgesetzt werden kann.
Hier ist schnell zu handeln !
so sieht es das gesetz,
das kind ist noch nicht geboren, also gibt es noch keinen streit um das sorgerecht .
das kind wird in thailand geboren und ist somit ein thai .
Keine wirkliche.
Einmal, weil in Theiland kein wirkliches Meldesystem besteht und du sie kaum finden wirst, und dann kommt hinzu, dass es ein fremdes Land ist und das Kind (falls die Mutter Thailänderin ist) die dortige Staatsangehörigkeit kriegen wird.
Und du wirst vermutlich kein Gericht dort finden, das einem Neugeborenen die Mutter wegnimmt, weil ein deutscher Vater sein Kind haben will.
Tut mir leid.
Das ist wirklich bitter,aber es gibt gute Anwälte,einen in Berlin und einen in Bangkok die wissen wie du am besten vorgehen kannst.Ich könnte dir unter Umständen auch die Adressen zukommen lassen. Ich weiss aber nicht ob das hier öffentlich gemacht werden darf.
Ünmöglich erscheint mir das aber nicht.
Uff, wenn sie Einheimische ist? Denke, da haste kaum ne Chance. EMA gibt es dort nicht. Tja, tut mir leid für dich….
Die Chancen sind sehr gering.
Ich glaub auch nicht, dass Du da Chancen hast. Am Besten kann Dir da ein Anwalt helfen, oder Dir zumindest fachmännische Beratung geben. Beim Jugendamt kannst Du Dir auch Informaltionen holen, aber ich denke wirklich, dass Du insgesamt wenig Chancen hast, das Sorgerecht zu bekommen.
Sch….!
Ich denke du hast keine chance das sorge recht zu bekommen, da das kind noch nicht einmal geboren ist und sie immer noch behaupten kann das kind verloren zu haben, und bei diesem hintergrund wer sagt denn das das Kind (Ungeborene ) überhaupt von dir gezeugt wurde.
Ich hab gerade ein Buch über das thema gelesen, das heißt ,Aus Liebe zu meiner Tochter’, dort sind genau solche fälle beschrieben wie es bei dir passiert ist.
Wenn man es so hört, hast du wirklich geringe chancen, aber in dem Buch (es basiert auf wahren begebenheiten) sind auch Fälle beschrieben wurden, wo alles gut ausgegangen ist, also in deinem fall du das Sorgerecht bekommst.
Setz dich mit deinem Anwalt in Kontakt, nutze jede chance….ich wünsche dir Viel Glück, und Kraft…
Please ask us in detail about your problem in respect of childrens maintenance claims, alimentation aso. in case of divorce in Germany.
Nicht gerade selten sind die leiblichen und gemeinsamen Kinder der Anlaß zur Sorge. Nach neuem Recht steht auch dem nicht-ehelichen Vater ein Umgangs- und Besuchsrecht dem Grunde nach zu. Leider behandeln die Amts- und Familiengerichte in Deutschland das Umgangsrecht nach wie vor eher väterfeindlich.
Die Verbringung oder Entführung eines Kindes ins Ausland ist auch anzutreffen. In diesen Fällen besteht zwar Rückführungspflicht , die leider nicht immer durchgesetzt werden kann.
Hier ist schnell zu handeln !
so sieht es das gesetz,
das kind ist noch nicht geboren, also gibt es noch keinen streit um das sorgerecht .
das kind wird in thailand geboren und ist somit ein thai .
da gibt es kein rückführungsrecht ..
du hast keine chancen .
Keine wirkliche.
Einmal, weil in Theiland kein wirkliches Meldesystem besteht und du sie kaum finden wirst, und dann kommt hinzu, dass es ein fremdes Land ist und das Kind (falls die Mutter Thailänderin ist) die dortige Staatsangehörigkeit kriegen wird.
Und du wirst vermutlich kein Gericht dort finden, das einem Neugeborenen die Mutter wegnimmt, weil ein deutscher Vater sein Kind haben will.
Tut mir leid.
Das ist wirklich bitter,aber es gibt gute Anwälte,einen in Berlin und einen in Bangkok die wissen wie du am besten vorgehen kannst.Ich könnte dir unter Umständen auch die Adressen zukommen lassen. Ich weiss aber nicht ob das hier öffentlich gemacht werden darf.
Ünmöglich erscheint mir das aber nicht.