Sollte man schwanger nach Thailand fliegen...
Eine große Reise wie zum Beispiel nach Thailand, bedarf einer Buchung die meistens schon einige Zeit im Voraus zu vollziehen ist. Doch was passiert, wenn sich etwas Unerwartetes vor Reisebeginn einstellt. Noch dazu, wenn es sich dabei, um ein so freudiges Ereignis handelt, wie eine Schwangerschaft. Doch darf man sich in diesem Zustand eigentlich noch diesen Strapazen eines Fluges, der mehrere Stunden andauern wird, aussetzen oder muss der Urlaub doch noch kurzfristig abgesagt werden. Zahlt in diesem Falle eine Reiserücktrittsversicherung, wenn man die Urlaubsreise nach Thailand absagen muss. Ist man im schwangeren Zustand empfänglicher für Krankheiten durch exotische Krankheitserreger?
Wann ist der beste Zeitpunkt und was ist zu beachten
Gegen einen Flug mit einem Babybauch ist generell nichts einzuwenden hat man die kritische Zeit, also den Anfang der Schwangerschaft bereits hinter sich. Der Flug allein ist aber auch nicht das Problem, die Strahlung und die Flughöhe, welche von einem Flugzeug ausgehen, spielen auch bei einem Flug in der Schwangerschaft keine wesentliche Rolle. Allerdings besteht immer eine kleine Gefahr der Thrombose, doch hierfür gibt es Stützstrümpfe oder auch Thrombosestrümpfe genannt, auf diese sollte während einer Fernreise, in einer Schwangerschaft besser nicht verzichtet werden.
Trotzdem sollte man, bevor man sich in der Schwangerschaft in ein Flugzeug setzt, den Arzt konsultieren, um eventuell auftretende Schwierigkeiten völlig auszuschließen. Als bester Zeitpunkt, um noch einmal eine Fernreise anzutreten, gilt der Zeitraum zwischen der 18. und 24. Schwangerschaftswoche. Denn in dieser Zeit ist die Entwicklung aller Organe des Babys abgeschlossen und auch der Bauch noch nicht überdimensional groß, dass es zu Problemen kommen könnte. Plant man die Reise aber erst nach der 28. Schwangerschaftswoche so sollte man ein ärztliches Attest, welches nicht älter wie 21 Tage ist, vorlegen können. Auf diesem Attest sollten folgende Angaben gemacht werden
- geschätzte Schwangerschaftswoche
- Einfach- oder Mehrlingsschwangerschaft
- derzeitiger Gesundheitszustand der schwangeren
- Angabe zur Reisefähigkeit:
Ist man mit Mehrlingen schwanger, so darf man nur noch bis zur 32. Schwangerschaftswoche und bei Einzelschwangerschaften bis zur 36. Schwangerschaftswoche fliegen.
Tritt in diesem Fall eine Reiserücktrittsversicherung ein
Mit einer Flugbuchung ist meistens auch eine Reiserücktrittversicherung verbunden. Wenn man nach Thailand reisen möchte und berechtigte Zweifel hat, ob dieser Urlaub angetreten werden sollte oder besser doch darauf verzichtet werden sollte, sei es des langen Fluges wegen oder eventuell auftretender exotischer Krankheiten. So kann man aufatmen, denn eine Reiserücktrittsversicherung tritt nicht nur ein, wenn man die Reise wegen Krankheit, Unfall oder Jobwechsel nicht antreten kann, sondern auch dann, wenn man nach der Buchung schwanger wird und die Reise nicht antreten möchte oder kann. Allerdings gibt es auch viele Versicherer, die von Ihren Versicherten sogar verlangen, die Fernreise zu stornieren, wenn eine Schwangerschaft festgestellt wurde.




