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Passbildkriterien

Aktuelle Anforderungen in Deutschland

  • Das Passgesetz legt in §4 Abs. 5 für Reisepässe fest: “[....] Einzelheiten des Lichtbildes bestimmt der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung [...]“.
  • Passbilder sind 35×45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung zwischen Stirn und Kinn mind. 32 mm bis max. 36 mm sein darf.
  • Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem neutralen hellgrauen Hintergrund fotografiert werden. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sollen vermieden werden.
  • Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
  • Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
  • Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z.B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
  • Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler (ernster) Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
  • Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland gilt dies ab dem 1. November 2005, im Ausland (z.B. Großbritannien und Kanada) sind entsprechende Vorschriften ebenfalls bereits in Kraft getreten.

Informationen bietet die Bundesdruckerei online, das BMI bietet eine Foto-Mustertafel mit weitergehenden Informationen an.

Aktuelle Anforderungen in Österreich

180px-Passbild.svgSchema eines Passbildes mit den für Österreich verlangten Abmessungen

Mit der Einführung biometrischer Pässe im März 2006 ändern sich auch die Kriterien für Passfotos. Die wichtigsten davon sind:

  • Format: 35 mm x 45 mm
  • Kinnspitze bis Scheitel soll 2/3 des Bildes (also ca 30 mm) einnehmen, aber nicht mehr als 36 mm; der Augenabstand hat mindestens 8mm zu sein
  • hohe Anforderungen an Qualität, Hintergrund, Ausleuchtung und Kontrast
  • nur die Person darf im Bild sein
  • der Mund soll geschlossen sein
  • der Gesichtsausdruck hat ernst und neutral zu sein
  • eine etwaige Brille darf nicht spiegeln oder wichtige Teile wie etwa die Augen verdecken
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig und das Gesicht muss zur Gänze erkennbar sein
  • Haare dürfen aus dem Bild ragen, aber nicht Teile des Gesichts verdecken

Weitere Informationen für Österreich.

Aktuelle Anforderungen in der Schweiz

  • Die Normgrösse beträgt 35×45 mm
  • 5mm Abstand vom oberen Rand
  • Person muss frontal in die Kamera schauen

Weitere Informationen für Ausweise und Fotos.

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